Anders als beim Verein TOGETHER - Hilfe für Uganda e.V., der das ihm gespendete Geld schnell den Projekten zuführen soll, muss bei der gemeinnützigen Stiftung das ihr zugewendete Geld (Stiftungskapital) unangetastet bleiben. Es darf nicht ausgegeben werden, nur die erwirtschafteten Erträge (Zinsen) stehen für den gemeinnützigen Zweck zur Verfügung.
Die Höhe dieser alljährlich eingehenden Erträge hängt von der Höhe des Stiftungskapitals ab – und natürlich von den Zinsen. Damit pro Jahr regelmäßig zur nachhaltigen Sicherung der so sinnvollen Arbeit des Vereins eine ausreichende Summe zur Verfügung steht, ist es wichtig, das noch kleine Stiftungskapital zu erhöhen, sei es durch Zustiftungen oder durch ein Vermächtnis im Todesfall.